EVG, ZEV, vZEV und LeG

EVG – ZEV – virtuelle ZEV und LeG

EVG – Eigenverbrauchsgemeinschaft

Eine EVG ermöglicht allen Beteiligten, Solarstrom gemeinschaftlich und kostengünstig zu nutzen. Sie eignet sich besonders für Wohnanlagen oder Gebäude mit mehreren verbundenen Verbrauchern.
Mehrere Parteien schliessen sich zu einer Eigenverbrauchsgemeinschaft zusammen, um den selbst produzierten Strom zu verbrauchen. Die Gemeinschaft vereinbart, dass jede Partei den genutzten Strom basierend auf ihrem tatsächlichen Verbrauch bezahlt.

ZEV und virtuelle ZEV

Kurz erklärt

Mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) können Bewohnerinnen und Bewohner von Liegenschaften mit Solaranlagen den selbst erzeugten Strom gemeinsam mit ihren Nachbarn nutzen und ihren Eigenverbrauch steigern. 

Beim ZEV erfolgt dies mit einem einzigen physischen Netzanschlusspunkt und eigener Leitungsinfrastruktur vor Ort, während der vZEV über die bestehenden Anschlussleitungen funktioniert. Im vZEV werden mehrere nahegelegene Liegenschaften virtuell zu einer Verbrauchsgemeinschaft verbunden. 

Mit einem ZEV oder vZEV können auch Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden ohne eigene Solaranlage von den Vorteilen lokal produzierter Solarenergie profitieren. 

Neu: der virtuelle ZEV ab 01.01.2025

Für die Bildung eines ZEV kann der Bundesrat auf Verordnungsebene neu die Benutzung von Anschlussleitungen für den Eigenverbrauch zulassen. Im Zuge dessen entfällt auch der Grundsatz, dass der Verbrauch des ZEV über einen einzigen Zähler des VNB gemessen wird. Neu ist erlaubt, die Messdatenreihen mehrerer Zähler virtuell zusammenzufassen. Gemeinschaftlicher Eigenverbrauch kann dadurch – vor allem in bestehenden Gebäuden – ohne Austausch der vorhandenen Stromzähler (falls bereits Smartmeter installiert sind) und ohne Umbau der Netzanschlüsse einfach umgesetzt werden.

Neu ab 01.01.2026
LEG – lokale Eigenverbrauchsgemeinschaft

Auch die Teilnehmenden von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften können mit dem revidierten Stromversorgungsgesetz ab dem 01.01.2026 neu das öffentlichen Stromnetz nutzen, um sich untereinander mit selbst erzeugter Elektrizität aus erneuerbaren Energien zu versorgen.


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