Aufgrund des revidierten Stromversorgungsgesetztes wird es ab dem 01.01.2026 möglich lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) zu gründen. Damit wird der Kauf und Verkauf von lokal produziertem Solarstrom ermöglicht.
Wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind, kann dann lokal produzierter Strom, je nach Netzsituation, innerhalb einer Gemeinschaft verteilt werden. Dafür steht das öffentliche Verteilnetz zu reduzierten Netznutzungskosten zur Verfügung.
Für eine LEG ist die räumliche Nähe der Teilnehmer zu berücksichtigen. Diese müssen sich im gleichen Netzgebiet befinden.
Die EKw arbeitet zur Zeit daran, die Details zur Gründung einer LEG vorzubereiten.
Anmeldungen nehmen wir ab dem offiziellen Startdatum 01.01.2026 entgegen.
Die häufigsten Fragen und Antworten zu einer LEG finden Sie unten in den FAQ.
Haben Sie noch weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte direkt an uns, oder benutzen Sie das Kontaktformular.
Beispiel einer LEG
Szenario: Nicht alle Endverbraucher sind an der LEG beteiligt.

Beschreibung:
- Nicht alle Endverbraucher beteiligen sich an der LEG
- Zwei Photovoltaik-Anlagen speisen ihre produzierte Elektrizität in die LEG
- Gesamte Produktion der LEG: 90 (Haus A: 50 und Haus B: 40)
- Gesamter Verbrauch der LEG: 180 (Haus A: 30 / Haus B: 50 / Haus C: 50 / Haus D: 50)
- Aufteilung des LEG-Stroms: Jede Verbrauchsstelle bekommt 90/180 des eigenen Verbrauchs mit LEG-Strom gedeckt (also 50%)
- Die Berechnung erfolgt pro 15-Minuten-Periode
FAQ
Ab wann kann eine LEG gegründet werden?
Der offizielle Start für eine Anmeldung ist der 01.01.2026
Für die Umsetzung sind verschiedene Abklärungen und technische Prüfungen notwendig. Eventuell auch ein Wechsel des Zählers.
Dafür hat der Netzbetreiber 3 Monate Zeit, beginnend mit dem Zeitpunkt der Einreichung.
Daher kann eine LEG frühestens per 01.04.2026 aktiv werden.
Mit wem kann ich eine LEG bilden?
Für eine LEG ist die räumliche Nähe der Teilnehmer zu berücksichtigen.
Diese wird über die Anschlusssituation definiert. Für nähere Auskünfte fragen Sie uns bitte an.
Wie wird der Strompreis berechnet?
Der Preis für die verkaufte Solarenergie wird vom Produzenten festgelegt und direkt durch ihn oder ein Drittunternehmen an die Teilnehmer verrechnet. Dafür bestehen keine gesetzlichen Vorgaben.
Für den Bezug von LEG-Strom gelten folgende reduzierte Netznutzungstarife:
– 40% wenn keine Spannungstransformation nötig ist
– 20% wenn eine Spannungstransformation nötig ist
Diese Komponenten werden weiterhin über den Netzbetreiber verrechnet
- Netznutzung zum reduzierten Tarif, für den intern über die LEG bezogenen Strom
- Netznutzung zum regulären Tarif für den über den Netzbetreiber bezogenen Strom
- Reststrom
- gesetzliche Abgaben
Die Preise für 2026 finden Sie unter hier.
Bietet die EKw auch die Abwicklung von LEG-Rechnungen an?
Gemäss den gesetzlichen Vorgaben darf der Verteilnetzbetreiber keine LEG-Leistungen abrechnen.
Die komplette Verwaltung und Abrechnung übernimmt der LEG-Betreiber. Das beinhaltet auch die Ausstellung der Rechnungen für den LEG-Strom an die Teilnehmer.
Für diese Aufgabe können auch Dienstleister eingesetzt werden.
Entsprechende Dienstleister finden Sie im Internet.
Wie funktioniert die Strommessung?
Für die korrekte Abrechnung einer LEG müssen bei allen Teilnehmenden, SmartMeter (digitale Stromzähler) installiert sein oder werden. Diese messen alle 15 Minuten den genauen Bezug.
Was muss sonst noch beachtet werden?
Die Produktionsleistung der Anlage muss mindestens 5% der gesamten Anschlussleistung allerTeilnehmenden betragen.
