LEG – Lokale Elektrizitätsgemeinschaften

Aufgrund des revidierten Stromversorgungsgesetztes wird es ab dem 01.01.2026 möglich lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) zu gründen. Damit wird der Kauf und Verkauf von lokal produziertem Solarstrom ermöglicht.

Wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind, kann dann lokal produzierter Strom, je nach Netzsituation, innerhalb einer Gemeinschaft verteilt werden. Dafür steht das öffentliche Verteilnetz zu reduzierten Netznutzungskosten zur Verfügung.

Die häufigsten Fragen und Antworten zu einer LEG finden Sie unten in den FAQ.

Haben Sie noch weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte direkt an uns, oder benutzen Sie das Kontaktformular.

Beispiel einer LEG
Szenario: Nicht alle Endverbraucher sind an der LEG beteiligt.

Beschreibung:

  • Nicht alle Endverbraucher beteiligen sich an der LEG
  • Zwei Photovoltaik-Anlagen speisen ihre produzierte Elektrizität in die LEG
  • Gesamte Produktion der LEG: 90 (Haus A: 50 und Haus B: 40)
  • Gesamter Verbrauch der LEG: 180 (Haus A: 30 / Haus B: 50 / Haus C: 50 / Haus D: 50)
  • Aufteilung des LEG-Stroms: Jede Verbrauchsstelle bekommt 90/180 des eigenen Verbrauchs mit LEG-Strom gedeckt (also 50%)
  • Die Berechnung erfolgt pro 15-Minuten-Periode